Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich & Begriffsbestimmungen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Verkäufe der
Buschke Baustoffe GmbH
Erfurter Str. 13, 44143 Dortmund
sowie der Niederlassung
Hannöversche Str. 18, 44143 Dortmund
(nachfolgend „wir“ oder „Buschke“), gegenüber unseren Kunden. - Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl
- Unternehmen (§ 14 BGB), insbesondere Handwerksbetriebe, Gewerbe- und Industriekunden, als auch
- Verbraucher (§ 13 BGB), die Ware zu privaten Zwecken beziehen. Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für Unternehmen gelten, ist dies ausdrücklich kenntlich gemacht.
- Unternehmen (§ 14 BGB), insbesondere Handwerksbetriebe, Gewerbe- und Industriekunden, als auch
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, insbesondere auch dann, wenn wir in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen.
2. Vertragsabschluss
- Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindend bezeichnet sind.
- Ein Vertrag kommt zustande durch
- unsere schriftliche oder mündliche Auftragsbestätigung,
- oder mit Übergabe/Abholung der Ware durch den Kunden an einem unserer Standorte,
- oder mit Auslieferung der Ware an den Kunden bzw. zur vereinbarten Lieferadresse.
- Bestellungen können insbesondere vor Ort, telefonisch, per E-Mail oder auf anderem vereinbartem Weg erfolgen. Ein eigenständiger Online-Shop-Vertragsabschluss im Internet findet nicht statt.
- Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Produktinformationen der Hersteller (z.B. technische Merkblätter, Sicherheitsdatenblätter) sind ergänzend zu beachten.
3. Preise, Nebenkosten, Paletten und Verpackung
Es gelten die am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preise gemäß unseren aktuellen Preislisten bzw. individueller Angebotskalkulation, jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.
Verladehilfsmittel (z. B. Paletten, Gitterboxen, Big Bags) sowie Spezialverpackungen werden, soweit nicht anders vereinbart, gesondert berechnet. Eine Rücknahme erfolgt nur nach vorheriger Abstimmung und, sofern tauschfähig, in einwandfreiem Zustand. Etwaige Pfand- oder Tauschsysteme bleiben hiervon unberührt.
Fracht-, Zustell- und Entladekosten sowie sonstige Nebenkosten (z. B. Entsorgungskosten, Sonderanfahrten) werden nach unserer jeweils gültigen Preisliste oder nach individueller Vereinbarung berechnet.
- Für Sonderfertigungen, Zuschnitte, Abkantungen und individuell gefertigte Metallteile gelten gesonderte Preise gemäß Angebot.
4. Zahlungsbedingungen
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungsbeträge sofort fällig und
- von Verbrauchern z.B. in bar, per EC-Karte oder gemäß gesonderter Vereinbarung zu begleichen,
- Unternehmen wird eine Zahlungsfrist (z.B. 14 Tage netto) nur gewährt, wenn dies vorher vereinbart wurde oder sich dies aus der Rechnung ergibt.
Skonto oder sonstige Nachlässe werden nur gewährt, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Lieferung, Abholung & Gefahrübergang
Die Lieferung erfolgt – je nach Vereinbarung –
- ab Lager Erfurter Str. 13, 44143 Dortmund oder Hannöversche Str. 18, 44143 Dortmund,
- oder durch Anlieferung an die vom Kunden benannte Lieferadresse.
Liefertermine und Lieferfristen gelten nur als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden. Ansonsten sind sie unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig, soweit dem Kunden zumutbar.
Die Lieferung an Baustellen, Lager oder sonstige Orte erfolgt grundsätzlich ohne Abladen. Der Kunde hat auf seine Kosten dafür Sorge zu tragen, dass eine mit schweren Lastfahrzeugen befahrbare Anfahrtsmöglichkeit besteht und das Abladen unverzüglich durchgeführt werden kann. Verlässt unser Fahrzeug auf Wunsch des Kunden die öffentliche Straße, haftet der Kunde für alle dadurch entstehenden Schäden.
Gefahrübergang
- Gegenüber Unternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers, auf den Kunden über.
- Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit Übergabe der Ware an den Verbraucher oder eine von ihm bestimmte Empfangsperson über, sofern der Transport durch uns oder in unserem Auftrag erfolgt.
- Gegenüber Unternehmen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers, auf den Kunden über.
Höhere Gewalt und Betriebsstörungen wie z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Naturereignisse oder ausbleibende Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten, die nicht von uns zu vertreten sind, verlängern vereinbarte Lieferfristen um die Dauer der Behinderung. Wird die Lieferung dadurch dauerhaft unmöglich oder unzumutbar, sind beide Parteien zum Rücktritt berechtigt.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden unser Eigentum.
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln und sie auf eigene Kosten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden angemessen zu versichern, solange der Eigentumsvorbehalt besteht.
Zusätzliche Regelungen für Unternehmen:
- Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an
- Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir werden die Forderung jedoch nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.
- Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an
7. Beschaffenheit der Ware & technische Daten
Maßgeblich für die Beschaffenheit der Ware sind die vertraglich vereinbarten Eigenschaften. Im Übrigen gelten die Produkt- und Herstellerangaben (z. B. technische Merkblätter, DIN-/EN-Normen) als vereinbart, soweit sie im Einzelfall zur Anwendung kommen.
Muster, Proben und Abbildungen dienen lediglich der Anschauung und stellen keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit dar, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
Der Kunde ist verpflichtet, die für Planung, Verarbeitung und Verwendung der Produkte einschlägigen technischen Regelwerke sowie die jeweiligen Verarbeitungsrichtlinien und Sicherheitsdatenblätter der Hersteller zu beachten.
8. Mängelrügen & Gewährleistung
- Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für Verbraucher bleiben unberührt.
- Gegenüber Unternehmen gilt:
- Der Kunde hate die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Ablieferung, schriftlich zu rügen.
- Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Entdeckung, schriftlich zu rügen.
- Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Rüge, gilt die Ware als genehmigt (§ 377 HGB).
Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, richten sich nach Ziffer 9 dieser AGB.
Für natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Verarbeitung durch den Kunden oder Dritte sowie für Schäden infolge nicht beachteter Herstellerhinweise übernehmen wir keine Gewähr.
Für Unternehmen kann die Gewährleistungsfrist – soweit gesetzlich zulässig – auf ein Jahr ab Ablieferung verkürzt werden. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aufgrund groben Verschuldens.
9. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetztes sowie
- bei Übernahme einer Garantie, soweit diese ausdrücklich vereinbart wurde.
Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Eine weitergehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Rücknahme von Ware & Sonderanfertigungen
Ein Rückgaberecht für einwandfreie, nicht mangelhafte Ware besteht grundsätzlich nicht. Eine Rücknahme kann nur aus Kulanz und nach vorheriger Vereinbarung erfolgen. In diesem Fall behalten wir uns vor, eine Wiedereinlagerungsgebühr sowie entstandene Transport- und Verpackungskosten zu berechnen.
Sonderanfertigungen, insbesondere individuell gefertigte oder zugeschnittene Ware (z. B. Abkantungen, Zuschnitte, spezielle Metallprofile oder nicht lagerübliche Sonderbestellungen), sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor.
11. Datenschutz
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden gilt unsere Datenschutzerklärung, die auf unserer Website aufrufbar ist.
12. Rechtswahl & Gerichtsstand
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten unser Sitz in Dortmund. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Gesetzliche Regelungen über zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Verbraucher, bleiben unberührt.
13. Widerrufsrecht
Sofern es sich im Einzelfall um einen Fernabsatzvertrag mit einem Verbraucher (z. B. Bestellung ausschließlich per Telefon/E-Mail mit Lieferung an eine Privatadresse) handelt, steht dem Verbraucher grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme greift (z. B. bei Sonderanfertigungen).
14. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.